Renovierungskosten Eigenleistung von der Steuer absetzen? Viele Eigentümer investieren viel Zeit und Arbeit in die Renovierung ihrer Immobilie und stellen sich anschließend die berechtigte Frage, ob sich Renovierungskosten in Eigenleistung von der Steuer absetzen lassen.
Die steuerlichen Regeln sind dabei komplex und unterscheiden klar zwischen eigener Arbeitszeit, Materialkosten und beauftragten Leistungen. Dieser Artikel erklärt verständlich und rechtssicher, welche Renovierungskosten steuerlich absetzbar sind, wie Eigenleistungen berücksichtigt werden, worauf Vermieter und Eigennutzer achten müssen und wie sich durch richtige Planung effektiv Steuern sparen lassen.
Können Renovierungskosten grundsätzlich von der Steuer abgesetzt werden?
Renovierungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Entscheidend ist dabei, ob es sich um eine vermietete Immobilie oder ein selbst genutztes Eigenheim handelt. Bei vermieteten Immobilien gelten Renovierungskosten häufig als Werbungskosten und können die Steuerlast deutlich senken.
Bei selbst genutztem Eigentum sind die Möglichkeiten eingeschränkter. Hier greift vor allem die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen oder die Förderung energetischer Sanierungen. Eine pauschale Absetzbarkeit aller Renovierungsarbeiten gibt es jedoch nicht.
Was bedeutet Eigenleistung bei Renovierungsarbeiten?
Eigenleistung beschreibt Arbeiten, die der Eigentümer selbst ausführt, also ohne Handwerksbetrieb. Dazu zählen Malerarbeiten, Bodenverlegung oder kleinere Reparaturen. Auch vorbereitende Maßnahmen wie das Prüfen von tragenden Wänden gehören häufig zur Eigenleistung, bevor größere Renovierungsarbeiten beginnen. Viele hoffen, diese eigene Arbeitszeit steuerlich geltend machen zu können.
Tatsächlich gilt: Die eigene Arbeitszeit ist steuerlich nicht absetzbar. Das Finanzamt erkennt nur tatsächliche Kosten an, die nachweislich entstanden sind. Eigenleistungen reduzieren zwar die Gesamtkosten der Renovierung, führen aber nicht zu einem steuerlichen Vorteil durch Arbeitsstunden.
Renovierungskosten Eigenleistung steuerlich absetzen – was ist möglich?
Eigenleistung selbst ist nicht steuerlich absetzbar. Weder Arbeitsstunden noch ein fiktiver Stundenlohn können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um eine vermietete Immobilie oder ein Eigenheim handelt.
Absetzbar sind jedoch bestimmte Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der Eigenleistung entstehen. Dazu gehören Materialkosten, Fahrtkosten zu Baumärkten oder Entsorgungsgebühren, sofern sie eindeutig der Renovierung zuzuordnen sind und belegbar bleiben.
Renovierungskosten bei vermieteten Immobilien richtig absetzen
Bei vermieteten Immobilien lassen sich Renovierungskosten besonders effektiv steuerlich absetzen. Sie gelten in vielen Fällen als Werbungskosten im Bereich Vermietung und Verpachtung. Dadurch mindern sie die Einkünfte aus Vermietung und führen zu weniger Steuerbelastung.
Reparaturen, Schönheitsreparaturen und Instandhaltungskosten können in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden, sofern sie keine Herstellungskosten darstellen. Entscheidend ist dabei, ob die Maßnahme dem Erhalt der Immobilie dient oder ihren Wert wesentlich steigert.
Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten – der entscheidende Unterschied
Der Unterschied zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten ist steuerlich besonders wichtig. Erhaltungsaufwendungen betreffen Reparaturen und Modernisierungen, die den ursprünglichen Zustand erhalten oder wiederherstellen. Diese Kosten können in der Regel sofort steuerlich geltend gemacht werden.
Herstellungskosten hingegen entstehen, wenn die Immobilie wesentlich verbessert oder erweitert wird, etwa durch den Einbau neuer Fenster oder eine grundlegende Sanierung. Diese Kosten müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden und können nicht sofort von der Steuer abgesetzt werden.
Die 15-Prozent-Grenze bei Renovierungskosten
Eine zentrale Rolle spielt die sogenannte 15-Prozent-Grenze. Werden innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf einer Immobilie Renovierungskosten von mehr als 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes erreicht, gelten diese als Herstellungskosten.
In diesem Fall können die Kosten nicht sofort abgesetzt werden, sondern müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Diese Regelung betrifft vor allem frisch erworbene vermietete Immobilien und sollte bei der Planung von Renovierungsarbeiten unbedingt berücksichtigt werden.
Renovierungskosten Eigenleistung von der Steuer absetzen – Materialkosten?
Materialkosten sind grundsätzlich steuerlich absetzbar, sofern sie belegbar sind. Das gilt sowohl bei vermieteten Immobilien als auch bei selbst genutztem Eigentum. Rechnungen für Farben, Bodenbeläge oder Baumaterial sollten daher sorgfältig aufbewahrt werden.
Wichtig ist, dass Materialkosten klar von der eigenen Arbeitszeit getrennt sind. Nur tatsächlich gezahlte Beträge können in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Barzahlungen ohne Rechnung erkennt das Finanzamt nicht an.
Handwerkerleistungen und Steuerermäßigung bei Eigenheimen
Bei selbst genutztem Eigentum können Handwerkerleistungen steuerlich berücksichtigt werden. Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, können direkt von der Steuer abgezogen werden.
Diese Regelung greift allerdings nur für Arbeitskosten, nicht für Materialkosten. Eigenleistungen bleiben auch hier außen vor. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung und unbare Zahlung.
Renovierungskosten Eigenleistung von der Steuer absetzen – steuerliche Vorteile
Energetische Sanierungen bieten zusätzliche steuerliche Vorteile. Maßnahmen wie der Einbau neuer Fenster oder die Dämmung können steuerlich berücksichtigt werden. Die Steuerermäßigung erfolgt über mehrere Jahre verteilt und ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Auch hier gilt: Nur tatsächlich gezahlte Kosten sind steuerlich relevant. Die eigene Arbeitszeit bleibt unberücksichtigt, selbst wenn sie erheblich zum Erfolg der Sanierung beiträgt.
Renovierungskosten über mehrere Jahre abschreiben
Nicht alle Renovierungskosten können sofort abgesetzt werden. Herstellungskosten müssen über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden. Dadurch reduziert sich die Steuerlast schrittweise.
Gerade bei größeren Sanierungsmaßnahmen lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob eine Verteilung über mehrere Jahre steuerlich sinnvoll ist, um langfristig weniger Steuern zahlen zu müssen.
Fazit – Renovierungskosten Eigenleistung von der Steuer absetzen
Renovierungskosten in Eigenleistung lassen sich steuerlich nur eingeschränkt berücksichtigen. Die eigene Arbeitszeit ist grundsätzlich nicht absetzbar, unabhängig davon, wie umfangreich oder zeitintensiv die Arbeiten sind.
Steuerlich relevant sind ausschließlich tatsächlich entstandene und nachweisbare Kosten wie Material, Nebenkosten oder beauftragte Handwerkerleistungen. Besonders bei vermieteten Immobilien können Renovierungskosten jedoch als Werbungskosten geltend gemacht werden und so die Steuerlast spürbar senken.
Wer steuerlich profitieren möchte, sollte Renovierungsmaßnahmen daher sorgfältig planen und sauber dokumentieren. Die korrekte Einordnung als Erhaltungsaufwand oder Herstellungskosten, die Beachtung der 15-Prozent-Grenze sowie das Sammeln aller Rechnungen und Zahlungsnachweise sind entscheidend.
Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Steuerberater oder eine genaue Prüfung der steuerlichen Vorgaben hilft dabei, Fehler zu vermeiden und die vorhandenen Möglichkeiten optimal auszuschöpfen.
FAQs: „Renovierungskosten Eigenleistung von der Steuer absetzen“
Kann man eigene Renovierungskosten von der Steuer absetzen?
| Kostenart | Absetzbar |
|---|---|
| Eigene Arbeitszeit | Nein |
| Materialkosten | Ja |
| Handwerkerleistungen | Ja |
| Fahrtkosten | Ja |
Kann man Eigenleistungen bei Renovierung absetzen?
Eigenleistungen selbst können nicht abgesetzt werden. Das Finanzamt erkennt keine fiktiven Arbeitsstunden oder Eigenlöhne an. Absetzbar sind lediglich die tatsächlich entstandenen Kosten wie Material oder Nebenkosten.
Kann man Eigenleistungen steuerlich geltend machen?
Eigenleistungen können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Sie wirken sich nur indirekt aus, indem sie die Gesamtkosten der Renovierung senken, aber keinen direkten Steuervorteil bringen.
Kann Baumaterial von der Steuer abgesetzt werden?
Ja, Baumaterial kann von der Steuer abgesetzt werden, sofern eine Rechnung vorliegt und die Kosten eindeutig der Renovierung oder Sanierung der Immobilie zugeordnet werden können. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Dokumentation in der Steuererklärung.




